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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEuGH - Urteil23 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / 337041
Datum27.04.2006 13:32      MSG-Nr: [ 337041 ]10624 x gelesen

Geschrieben von Martin MayAuch wenn ich noch die Pausenzeiten und max. Arbeitszeit einbeziehe, dann komme ich immer noch nicht auf eine Zeit, die eine Nachtruhe garantiert. Es ist eher so, dass die Arbeit mit einer 4h- Entspannung ausklingt. Wozu brauch man dann noch Betten?



Hallo Martin,



das ist falsch! Arbeitszeit bedeutet, dass in der Arbeitszeit gearbeitet wird (von der in Minuten festgelegten Vesperpause, Mittagspause abgesehen). Wenn es eine reine Arbeitszeit gibt hat man keine Betten. Wozu auch? Man arbeitet ja.



Sollte jemand meinen, dass es keine von der Feuerwehr in den Nächten durchführbare Arbeiten gibt, der darf allerdings weiterträumen.



Der Gesamtkomplex der zukünftigen gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben mit der Umsetzung auf einen sinnvollen, funktionierenden Dienst- und Arbeitsablauf wird sicherlich nicht einfach. Ich bin jedoch überzeugt, dass es in Deutschland die Arbeitgeber, Gewerkschaften, örtlichen Personalräte und die Kollegen schaffen werden, sinnvolle, praktikable und zufriedenstellende Lösungen zu schaffen.



Ach ja, arbeiten muss man allerdings bei den alten und neuen Lösungen weiterhin, dafür werden wir aber auch bezahlt und zu meckern wird es von allen Seiten auch immer was geben aber das ist eigentlich ganz normal.



Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart



Gerhard Pfeiffer



www.firehelmets.info


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