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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | FwDV 7, Wiederholungsübung + Einsatz oder Übung unter PA... | 20 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / | 337045 | ||
Datum | 27.04.2006 13:44 MSG-Nr: [ 337045 ] | 8742 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Müller Die werden dafür bezahlt. Das ist wirklich kein Argument. Zustimm! Geschrieben von Daniel Müller Bei uns gibt es über das Jahr verteilt vier Termine für die Übungsstrecke. Das klappt ganz gut dass jeder durchgeht. In Bayern zählt allerdings das Kalenderjahr. Wir binden die Atemschutzgeräteträger in den normalen Übungsbetrieb ein (Einsatzübungen usw.). Zusätzlich erfolgen Übungen nur für ASG in Kleingruppen. Termine werden vom Atemschutzbeauftragten rechtzeitig abgesprochen. Viele kommen so auf 3 bis 4 Übungen im Jahr. Wobei meiner Meinung nach sogar noch mehr geübt werden sollte. Gar keine so schlechte regelung, sollte man überlegen auch so einzuführen! Geschrieben von Daniel Müller Das würde nach FwDV reichen. Deshalb halten wir an der jährlichen Übung fest auch wenn die Kameradin bzw. der Kamerad schon einen Einsatz hatte. Ausserdem kann ich bei der Übung die Vorgehensweise beobachten. Richtig, so sehe ich es auch, leider bekommt man immer mal wieder Steine zwischen die Beine geworfen! Danke für die Anregung zum Thema! Mfg Thobias | ||||
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