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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilnahme am Leistungsnachweiß NRW | 15 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 337174 | ||
Datum | 27.04.2006 23:40 MSG-Nr: [ 337174 ] | 8195 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sebastian Haberschuss Gibts dafür irgendwelche Gesetze etc? Gesetz nein. Möglicherweise gibt es aber eine Dienstanweisung des Wehrleiters, die für die FA natürlich bindend ist. Ein Verstoß wäre disziplinarrechtlich zu ahnden. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Wie sieht es mit von der Bundeswehr "Freigestellten" die sich für 6 oder früher mehr Jahre bei der Feuerwehr verpflichtet haben?? Hat damit eher nichts zu tun. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Was würde theoretisch passieren wenn eine Löschgruppe durchfällt?? Die Gruppenmitglieder bekommen keinen Orden. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Dürfen dann keine Einsäte mehr gefahren werden?? Wer deswegen eine Löschgruppe aus dem Dienst nimmt, wird im Einsatzfall in Erklärungsnot kommen und sich dafür verantworten müssen. Bei uns ist die Teilnahme auf rein freiwilliger Ebene, ich weiß aber das andere Wehrleiter diese Veranstaltung verbindlich anordnen bzw. gegen die Weigerung vorgegangen sind. Gruß Sven | ||||
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