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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilnahme am Leistungsnachweiß NRW | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / | 337192 | ||
Datum | 28.04.2006 11:17 MSG-Nr: [ 337192 ] | 8098 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Haberschuss Bei mir in der Löschgruppe wird behauptet das die Teilnahme am Leistungsnachweiß für eine Löschgruppe einmal im Jahr pflicht ist. Höchstens durch eine interne Dienstanweisung. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Gibts dafür irgendwelche Gesetze etc? Wenn ja welche? Nicht das ich wüßte..... Geschrieben von Sebastian Haberschuss Was würde theoretisch passieren wenn eine Löschgruppe durchfällt?? Skandal! ;-) Ja und? Dann passiert gar nichts, außer das ihr einmal mehr an den Eimerfestspielen teilnehmen müßt, damit ihr das Abzeichen an der Uniform , die ihr 3 mal im Jahr anhabt, tragen könnt. Geschrieben von Sebastian Haberschuss Dürfen dann keine Einsäte mehr gefahren werden?? Meine Meinung zu den Eimerfestspielen dürfte aus dem Begriff Eimerfestspiele hervorgehen. Wer Aufgrund der nicht bestandenen Eimerfestspiele"leistungsprüfung" einer Löschgruppe verbietet Einsätze zu fahren, der hat IMHO andere Baustellen. Gruß | ||||
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