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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnfortzahlung | 7 Beiträge | ||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 337984 | ||
Datum | 05.05.2006 11:59 MSG-Nr: [ 337984 ] | 7979 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus-Dieter Wegner Gibt es im KA, der ja durch das Land ausgerufen wurde eine andere Regelung. Dies trifft so nicht zu: Ein KA wird nicht vom Land sondern von dem Landrat bzw. HVB des zuständigen Landkreises ausgerufen. Geschrieben von Klaus-Dieter Wegner Normalerweise trägt doch die zuständige Kommune der jeweiligen FF die Kosten für Lohnausfall. Von unserem Landkreis wurden alle Kosten gesammelt und dem zustädigen Landkreis berechnet. Dazu zählen auch die Verdienstausfälle der einzelnen Kameraden. Munter bleiben, Lüke | ||||
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