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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnfortzahlung | 7 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 338001 | ||
Datum | 05.05.2006 13:28 MSG-Nr: [ 338001 ] | 8054 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Klaus-Dieter Wegner Gibt es im KA, der ja durch das Land ausgerufen wurde eine andere Regelung. Ja, das KatSG Niedersachsen. § 32 NKatSG - Landesrecht Niedersachsen Hast Du einer Nachbargemeinde geholfen, dann muss Deine eigene Gemeinde ran, gab es überörtliche Hilfe, so ist das Land dran (s. § 32 Abs. 2). Kriegsentscheidend ist natürlich die Voraussetzung, dass tatsächlich der Katastrophenfall vom HVB der zuständigen KatSBehörde festgestellt wurde und die weiteren Voraussetzungen (richtige Alarmierungswege!) eingehalten wurden. Böse gesagt: Nicht jeder Einsatz der katastrophal verläuft, ist eine Katastrophe. ;-) Gruß Sven | ||||
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