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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachts im Einsatz, ab wann wieder arbeiten? | 12 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / | 338064 | ||
Datum | 05.05.2006 20:41 MSG-Nr: [ 338064 ] | 11360 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Also kann das ArbZG nur als Anhaltspunkt herangezogen werden Selbst wenn man das (vernünftigerweise) wollte, macht es selbst den Rückzieher: Hier Und Du siehst selbst den Knackpunkt 2: Geschrieben von Sven Tönnemann mit der negativen Folge, dass die Feuerwehr das auch gegen sich gelten lassen muss und der Einsatz nach 18 Uhr von den FA schlecht besucht sein dürfte, weil sie noch keine 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit hatten. Also ist erst mal der FA selbst nicht ermächtigt nach seiner Arbeitsschicht an einem Einsatz teilzunehmen, ohen die Ruhezeit einzuhalten. Frage: wer soll denn jetzt für "Erschöpfung" gerade stehen? Geschrieben von Sven Tönnemann Es bedarf also noch einiger argumentativer Klimmzüge, um das anwenden zu können bzw. zu wollen. Es bedarf wohl richtiger gesetzlicher Regelungen, die aber offensichtlich gar nicht gewollt sind ??? mkg hwk | ||||
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