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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr statt Bund15 Beiträge
AutorUwe 8S., Hamm / 338287
Datum07.05.2006 22:59      MSG-Nr: [ 338287 ]6729 x gelesen

Geschrieben von Stefan GanzkeAls Helfer im Katastrophenschutz hast du allerdings auch die Pflichten, einerseits an einer mind. Ausbildungsstundenzeit teilzunehmen und anderseits eine mind. Stundenzahl verfügbar zu sein.



Ich berichtige mal den Satz:

Als Helfer im Katastrophenschutz hast du allerdings auch die Pflichten, einerseits an einer mind. Ausbildungsstundenzeit teilzunehmen und anderseits anderseits eine mind. Stundenzahl immer (bis auf wenige Tage Jahresurlaub) verfügbar zu sein.



Wann immer der Katastrophenfall eintritt hat er auf Befehl zu erscheinen (und nicht in falscher Uniform Schnee zu schippen). Und wenn er Jahresurlaub eingereicht hat, so endet auch dieser sobal der Bundestag den Spannungsfall bzw. den Verteidigungsfall ausgerufen hat.



Greets Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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