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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr statt Bund | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / | 338349 | ||
Datum | 08.05.2006 15:14 MSG-Nr: [ 338349 ] | 6646 x gelesen | ||
Hallo Alexander, Geschrieben von Alexander Finke Also bei der Feuerwehr ist es so, dass du ein Dienstverhältnis der besonderen Art mit der Stadt eingehst. Die Stadt ist träger der komunalen Gefahrenabwehr, also Zivil- sowie Katastrophenschutz. Besonderes Dienstverhältnis besagt, dass du dich verpflichtest an Einsätzen, Übungen und auch Ärtzlichen-Untersuchungen, zumindest, wen diese besonders angeordnet sind war zu nehmen hast und auch so zu sagen dein bestes geben musst. dafür musst du nicht zur Bundeswehr. verstößt du gegen diese "Auflagen" stehen ganz schnell die Jungs in Flecktarn vor deiner Tür mit der Armbinde "Feldjäger" Ich halst mit Nuhr: "Wann man keine Ahnung hat, einfach ..." Die Feldjäger werden nur tätig um jemanden zum Dienst vorzuführen, wenn ein Disziplinarvorgesetzter der Bundeswehr ein Verfahren "Unerlaubte Abwesenheit" einleitet. Und das setzt den Status Soldat voraus. Feldjäger sind keine Polizeikräfte. Und der Einsatz der Feldjäger ist immer eine Gradwanderung. Hintergründe führen hier aber zu weit. Für Wehrpflichtige oder Kriegsdienstverweigern, die Ersatzdienst nach Wehrpflichtgesetz leisten gilt: Wenn man seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dann wir man an das Kreiswehrersatzamt oder das Bundesamt für Zivilschutz "zurückgemeldet". Man steht dann wieder für den Wehr- oder Zivildienst zu Verfügung und wird dann von diesen Stellen darüber informiert, wo man seinen Dienst abzuleisten hat. Genau im Wehrpflichtgesetz nachzulesen. Der Rest des Geschrieben ist ja so weit in Ordnung. Nur bitte keine Unwahrheit und Gerüchte verbreiten. Sonst glaubt das noch jemand. Gruß André -- | ||||
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