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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAufstiegschancen in den gehobenen Dienst?55 Beiträge
AutorPatr8ick8 F.8, Marburg/Trier / 339144
Datum15.05.2006 15:32      MSG-Nr: [ 339144 ]23041 x gelesen

Hallo!



Rechtlich ist das in Hessen in der Feuerwehrlaufbahnverordnung (FeuerwLVO) geregelt. Der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ist dort unter §8 zu finden.



Hier der Link dazu: § 8 FeuerwLVO Hessen



Demnach ist es sogar möglich, wenn du die Voraussetzungen des Abs. 6 erfüllst, ohne laufbahnspezifische Prüfung in den gehobenen Dienst aufzusteigen.

Gruß,

Patrick



!!!Alles nur meine private & persönliche Meinung!!!



Besucht uns doch mal im Internet: 3. Zug der Freiwilligen Feuerwehr Marburg-Mitte

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