| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Freistellung / Was passiert .... | 30 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Aachen/Alpen / | 339264 | ||
| Datum | 16.05.2006 17:02 MSG-Nr: [ 339264 ] | 11855 x gelesen | ||
Geschrieben von Jochen Köhler Natürlich kann die Behörde "Schwänzer" auch einberufen, aber dafür wäre der Aufwand zu groß und da Behörden gerne den bequemen Weg gehen wird die Geldstrafe sehr wahrscheinlich Vorrang bekommen. Nein. Wir haben andere Erfahrungen gemacht. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo kurz nach der Entlassung die Einberufung in der Post lag. Wowereit. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|