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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreistellung / Was passiert ....30 Beiträge
AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 339264
Datum16.05.2006 17:02      MSG-Nr: [ 339264 ]11855 x gelesen

Geschrieben von Jochen KöhlerNatürlich kann die Behörde "Schwänzer" auch einberufen, aber dafür wäre der Aufwand zu groß und da Behörden gerne den bequemen Weg gehen wird die Geldstrafe sehr wahrscheinlich Vorrang bekommen.



Nein. Wir haben andere Erfahrungen gemacht. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo kurz nach der Entlassung die Einberufung in der Post lag.



Wowereit.




Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.


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