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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
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Landesfeuerwehrschule
RubrikAtemschutz zurück
ThemaFarbkennzeichnung von Gasflaschen4 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 339449
Datum17.05.2006 21:22      MSG-Nr: [ 339449 ]4575 x gelesen

Tach, Post!



Geschrieben von Adrian RidderÜbergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen?



(Wie immer wäre eine Quelle sehr willkommen, aber das muss ich ja wohl nicht erwähnen...)




Ich bin - zugegeben - etwas erstauznt, dass solche Aussagen vom Hause Dräger gemacht werden. Die Kernaussage ist zwar IMHO richtig, aber sachlich falsch begründet und dementsprechend wird auch eine falsche Frist genannt.

Die erwähnte DIN EN 1089-3 ist für den Altbestand zunächst mal völlig unmaßgeblich. Fachlich korrekt ist IMHO die Begründung über die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 Abs. 7 und § 27 Abs. 3) und die Druckgeräteverordnung, § 4. Dementsprechend (§ 27 Abs. 3 BetrSichV) endet die Übergangsfrist am 31.12.2007.

Adolf Fleck von der LFS Baden-Württemberg hat dazu einen guten und verständlichen Artikel geschrieben, in welchem der Sachverhalt umfassend (und meiner (fachlichen) Meinung nach richtig) erklärt wird.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



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