Geschrieben von Gerrit SchulmeyerBei BLAU 1 oder 2 die Form II CSA. Diese lässt sich auch gut mit den Sattdampfkonzentrationen begründen, erst ab BLAU 3 sind die Stoffe in der Lage einen Stattdampf konz. zu entwickeln welche über dem Grenzwert ( ETW ) liegt.
Woher kommt diese Aussage? Ich kann mit nicht vorstellen, dass die Entwickler des Gefahrendiamants irgendeine Rückkopplung mit den ETW vornehmen, da die ETW ausdrücklich keine gesetzlichen Grenzwerte sind.
Gruß
A.
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