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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Farbkennzeichnung von Gasflaschen | 4 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / | 339685 | ||
Datum | 19.05.2006 12:24 MSG-Nr: [ 339685 ] | 4458 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Adrian Ridder Übergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen? Die DIN EN 1089-3 formuliert es so: Zitat: Besondere nationale Bedingungen für Österreich, Deutschland, Niederlande und Schweiz Die Anforderung dieser Norm gilt nicht für einen Zeitraum, der spätestens am 1. Juli 2006 endet, abhängig von einer Nachprüfung, die z. B. das Ergebnis der bevorstehenden Europäischen Studie und die laufenden Europäischen Normungsaktivitäten für die kommende Normenreihe EN 1089 berücksichtigt. Zitat Ende Möge es jeder interpretieren, wie er will ;-) Gruß | ||||
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