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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDruckbehälterprüfung bei Feuerlöschern6 Beiträge
AutorJürg8en 8L., Kreiensen / 339984
Datum22.05.2006 18:16      MSG-Nr: [ 339984 ]6954 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Lutz Krüger:



Dauerdruckfeuerlöscher müssen alle 10 Jahre nach Druckbehälterverordnung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Laut BVFA (Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.) gilt dies ausschließlich für Dauerdrucklöscher. Ist das wirklich so? Wenn ich einen Aufladelöscher aktiviere, habe ich doch auch einen Druckbehälter, oder?



Ja, dem ist so. Die Tüv-Prüfung bezieht sich auf Behälter, welche ständig unter Druck stehen, und ein gewisses Volumen überschreiten.



Bei den Aufladelöschern müssen die Treibmittelkartuschen mit mehr als 0,2ltr. Inhalt auch nach 10 Jahren zum TÜV, vorrausgesetzt sie wurden entlehrt.



Mann hat mal darüber nachgedacht,ob das mitlerweile so ist, weiß ich nicht das CO² Löscher grundsätzlich nach 10 Jahren zum Tüv müssen, egal ob Leer oder nicht.



Desweiteren gibt es seit neuestem eine Aussonderungsfrist für Feuerlöscher, welche aber sehr Geräteabhängig ist, und vom Hersteller zu erfragen ist.



Gruß

Jürgen Linne



Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. Und es lebe die Rechtschreibreform ;)

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