News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Druckbehälterprüfung bei Feuerlöschern | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / | 339984 | ||
Datum | 22.05.2006 18:16 MSG-Nr: [ 339984 ] | 6954 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lutz Krüger: Dauerdruckfeuerlöscher müssen alle 10 Jahre nach Druckbehälterverordnung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Laut BVFA (Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.) gilt dies ausschließlich für Dauerdrucklöscher. Ist das wirklich so? Wenn ich einen Aufladelöscher aktiviere, habe ich doch auch einen Druckbehälter, oder? Ja, dem ist so. Die Tüv-Prüfung bezieht sich auf Behälter, welche ständig unter Druck stehen, und ein gewisses Volumen überschreiten. Bei den Aufladelöschern müssen die Treibmittelkartuschen mit mehr als 0,2ltr. Inhalt auch nach 10 Jahren zum TÜV, vorrausgesetzt sie wurden entlehrt. Mann hat mal darüber nachgedacht,ob das mitlerweile so ist, weiß ich nicht das CO² Löscher grundsätzlich nach 10 Jahren zum Tüv müssen, egal ob Leer oder nicht. Desweiteren gibt es seit neuestem eine Aussonderungsfrist für Feuerlöscher, welche aber sehr Geräteabhängig ist, und vom Hersteller zu erfragen ist. Gruß | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|