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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Geeignete Berufe für BF | 14 Beiträge | ||
| Autor | Guid8o L8., Pforzheim / | 340470 | ||
| Datum | 26.05.2006 09:26 MSG-Nr: [ 340470 ] | 6077 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin May bis gerade eben dachte ich, dass Ingenieur eine Berufsbezeichnung ist. Richtig. Geschrieben von Martin May Was ist aber nun ein Ingenieur? Das ergibt sich aus dem Ingenieurgesetzen der Bundesländer. "Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung wie Architekt, Innenarchitekt und Stadtplaner. Ingenieurgesetz BaWü: Die Berufsbezeichnung "Ingenieur oder Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen, 1. wer a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder an einer deutschen Berufsakademie, deren Abschlüsse den Abschlüssen an einer staatlichen Fachhochschule gleichstehen, oder b) das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule mit Erfolg abgeschlossen hat, oder 2. wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung "Ingenieur (grad.) oder Ingenieurin (grad.) zu führen. Ich vermute mal, dass das vielen Software- und Systemingenieuren gar nicht bekannt ist... | ||||
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