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Thema | Frontblitzer nicht BOS | 5 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 340593 | ||
Datum | 26.05.2006 21:03 MSG-Nr: [ 340593 ] | 3683 x gelesen | ||
So bald du die Dinger in die KFZ-Papiere eingetragen und eine Genehmigung der Zulassungsbehörde hast. Sind sie legal. Merke Abschleppwagen unterliegen auch der STVZO. Gelbe Funzeln sind als Warneinrichtung gedacht, z.B. bei Schwertransportern, Baufahrzeugen und was weiß ich nicht allem. Diese müssen beim Straßenverkehrsamt beantragt werden, vom Prinzip wie eine SoSi-Anlage (nur, dass es einfacher ist die gelben anstatt der blauen durch zu bekommen). Grund dafür kann z.B. "Übergewicht" des Fahrzeuges, Überlänge des KFZ oder auch absichern von Arbeits respektive Unfallstellen sein. Schaustellerfahrzeuge haben diese meist, wen sie ein Karussell eine Achterbahn o.ä., transportieren und deshalb Überlänge, Überbreite oder Übergewicht haben. Die RKL sind mittlerweile nix besonmderes mehr, weil die meist nur noch aus Doppelblitzern oder Drehspiegeln bestehen, das Matin-Horn ist einzeln verbaut, zumindest bei den meisten, da wird die Scheibe ausgestauscht und schon hast du Rundumkennleuchten und die meisten sagen sich, dass Frontblitzer gut sind, wen sie schon bei der Feuerwehr benutzt werden. Bringt auch dem Vorteil, dass man die Dinger direkt im Spiegel sind. Die RKL's auf dem Dach aber nicht unbedingt, wen der LKW schon beinahe im Kofferaum ein neues Zuhause gefunden hat. ;-) Hoffe deine Frage ist damit zufrieden stellend beantwortet. MfG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | ||||
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