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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Öffentl. Auschreibung. Pflicht?? | 9 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 340646 | ||
| Datum | 27.05.2006 11:59 MSG-Nr: [ 340646 ] | 9100 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf Wilke gilt diese Regelung denn auch für Neueinstellungen von Anwärtern (egal, ob mittlere, gehobener oder höherer Dienst)? Oder müssen die auf jeden Fall öffentlich ausgeschrieben werden? Neueinstellungen werden i.d.R. öffentlich ausgeschrieben, wobei auch da grundsätzlich bei den meisten Städten zunächst "offiziell" interne Verfahren durchzuführen wären, die aber natürlich für BMA oder gDFeu o.ä. wenig Sinn machen (kommt alles aus der Mehrzahl der Stellen: also der Verwaltung und soll dazu dienen, u.a. dort k.W.-Stellen abzubauen)... Intern werden bei uns zunächst (nur) die Stellen ausgeschrieben, wofür auch ein interner Markt vorhanden ist. ----- | ||||
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