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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaÖffentl. Auschreibung. Pflicht??9 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / 340646
Datum27.05.2006 11:59      MSG-Nr: [ 340646 ]9100 x gelesen

Geschrieben von Olaf Wilkegilt diese Regelung denn auch für Neueinstellungen von Anwärtern (egal, ob mittlere, gehobener oder höherer Dienst)? Oder müssen die auf jeden Fall öffentlich ausgeschrieben werden?



Neueinstellungen werden i.d.R. öffentlich ausgeschrieben, wobei auch da grundsätzlich bei den meisten Städten zunächst "offiziell" interne Verfahren durchzuführen wären, die aber natürlich für BMA oder gDFeu o.ä. wenig Sinn machen (kommt alles aus der Mehrzahl der Stellen: also der Verwaltung und soll dazu dienen, u.a. dort k.W.-Stellen abzubauen)...



Intern werden bei uns zunächst (nur) die Stellen ausgeschrieben, wofür auch ein interner Markt vorhanden ist.

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mit privaten und kommunikativen Grüßen





Cimolino

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