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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaGeräteablageplatz8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8H., Niedersachsen / 340946
Datum29.05.2006 16:54      MSG-Nr: [ 340946 ]6821 x gelesen

Hallo Christof,



vielleicht nicht genau das, was Du gemeint hast. Die neue FwDV 3 regelt jedenfalls in Abschnitt 4:



"An räumlich ausgedehnten Einsatzstellen, bei denen zwischen Löschfahrzeug und Verteiler ungünstige Wegverhältnisse bestehen oder bei denen der Abstand zwischen Löschfahrzeugen und Verteiler groß ist - etwa mehr als fünf B-Druckschlauchlängen - sind die erforderlichen Geräte (zum Beispiel Atemschutzgeräte, Strahlrohre, Schläuche, Leitern und Sanitätsgerät) am Platz des Verteilers abzulegen."



Die ganze FwDV 3 steht hier zum Download.



Gruß,

Christian

Meine ganz private Meinung!

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