Tach, Post!
Geschrieben von Marcel KesslerWir haben vor demnächst das Leistungsabzeichen abzulegen. Jetzt ist mir bei der Lektüre des Textes über das Leistungsabzeichen aufgefallen, dass das Abzeichen nur für aktive Feuerwehrangehörige ist:
"Die Gruppe besteht aus neun aktiven Feuerwehrangehörigen einer Gemeinde- oder Werkfeuerwehr"
Jetzt haben wir allerdings einen dabei, der zwar schon seine TM1-Ausbildung hinter sich gebracht hat und in der aktiven Abteilung mitwirkt, allerdings noch keine 18 Jahre alt ist.
Darf dieser dann dennoch an der Abnahme teilnehmen?
Geht man nach Gesetzes- und Richtlinientext: nein.MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
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