Hallo,
die Meinungen, inwieweit Übungen mit Feuerlöschern, insbesondere natürlich Pulverlöschern und stark rauchendem Brandklasse-B-Objekt ;o) , zulässig oder unzulässig sind, gehen in "Fachkreisen" ja weit auseinander.
Kann man für Hessen eine klare Aussage treffen, wie, wann und wo solche Übungen erlaubt bzw. verboten sind?
Immerhin handelt es sich ja eigentlich um einen Bereich, in dem weniger Meinungen, sondern (hoffentlich) klare Vorschriften das Handeln bestimmen sollten...mfG
Mathias Zimmer
#Wie üblich meine persönliche Meinung.#
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