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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / | 341581 | ||
Datum | 01.06.2006 23:12 MSG-Nr: [ 341581 ] | 13399 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Klemm Da es im §35 StVO keine deutliche Aussage gibt! Doch, gibt es. Die Sonderrechte sind an die Feuerwehr als Organisation, nicht an spezifische Fahrzeuge gekoppelt. Ob es sinnvoll ist, diese mit einem nicht "erkennbaren Fzg" anzuwenden ist eine gaaanz andere Sache. Das Thema wurde schon ein oder zwei mal hier diskutiert, aber ich bin gerade zu faul zum suchen und verlinken. --------------------------------------------------- | ||||
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