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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Druckbehälterprüfung bei Feuerlöschern | 6 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 v.8, Köln / | 341930 | ||
Datum | 03.06.2006 20:04 MSG-Nr: [ 341930 ] | 6858 x gelesen | ||
Hallo Lutz, ich bin selbst Sachkundiger und Befähigte Person zur Prüfung für Feuerlöschgeräte- und anlagen. Dauerdruckfeuerlöscher müssen alle 10 Jahre von einem Sachverständigen (TÜV o.ä.) überprüft werden da diese Geräte der Druckbehälterverordnung unterstehen. Ab 2008 soll es aber so sein, das diese Prüfung dann auch von einer Befähigten Person, sprich von einem Sachkundigen mit Zusatzausbildung durchgeführt werden kann. Ein Aufladelöscher untersteht nicht der Druckbehälterverordnung da dieser erst bei Inbetriebnahme unter Druck gesetzt wird. Gruß Patrick www.FFW-BRUECK.de www.koelner-brandschutzservice.de | ||||
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