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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Druckbehälterprüfung bei Feuerlöschern | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 341938 | ||
Datum | 03.06.2006 20:32 MSG-Nr: [ 341938 ] | 6886 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Patrick van den Berg ich bin selbst Sachkundiger und Befähigte Person Sicher? Geschrieben von Patrick van den Berg Dauerdruckfeuerlöscher müssen alle 10 Jahre von einem Sachverständigen (TÜV o.ä.) überprüft werden da diese Geräte der Druckbehälterverordnung unterstehen. Unsinn. Die DruckbehäterVO wurde vor fast 3,5 Jahren (!!) aufgehoben, das sollte dir als Sachkundiger eigentlich bekannt sein! Geschrieben von Patrick van den Berg Ab 2008 soll es aber so sein, das diese Prüfung dann auch von einer Befähigten Person, sprich von einem Sachkundigen mit Zusatzausbildung durchgeführt werden kann. Ab 2008? IMHO ist das bereits seit 2002 so. MkG, | ||||
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