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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDruckbehälterprüfung bei Feuerlöschern6 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 341938
Datum03.06.2006 20:32      MSG-Nr: [ 341938 ]6886 x gelesen

Tach, Post!



Geschrieben von Patrick van den Bergich bin selbst Sachkundiger und Befähigte Person



Sicher?



Geschrieben von Patrick van den BergDauerdruckfeuerlöscher müssen alle 10 Jahre von einem Sachverständigen (TÜV o.ä.) überprüft werden da diese Geräte der Druckbehälterverordnung unterstehen.



Unsinn. Die DruckbehäterVO wurde vor fast 3,5 Jahren (!!) aufgehoben, das sollte dir als Sachkundiger eigentlich bekannt sein!



Geschrieben von Patrick van den BergAb 2008 soll es aber so sein, das diese Prüfung dann auch von einer Befähigten Person, sprich von einem Sachkundigen mit Zusatzausbildung durchgeführt werden kann.



Ab 2008? IMHO ist das bereits seit 2002 so.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





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