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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Anregungen für den DFV... | 150 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 341992 | ||
Datum | 04.06.2006 00:04 MSG-Nr: [ 341992 ] | 92515 x gelesen | ||
Geschrieben von Werner Greif Also in unserem Bundesland gilt die Hilfsfrist (für den von dir angesprochenen RD) überall, egal ob Land oder Stadt ! Auf dem Papier. Und vermutlich auch bei Euch nur unter gewöhnlichen Umständen und nur in einem definierten Mindestprozentsatz. Und gerade über die Umstände und dem Prozentsatz kann man wunderbar arbeiten. In Gegenden, in denen die Einsatzdichte gering ist kommt man damit ganz gut hin. Dort, wo in diesem Gebiet eine höhere Bevölkerungsdichte ist packe ich die Rettungswache hin. Denn dort werden auch die meisten Einsätze anfallen. Damit erreiche ich meinen zwingenden Mindestprozentsatz für das Gebiet. Und dort wo die Fahrt hin dann läger dauert. Ja nun, da sind die übrigen z.B 5% die in manchen RD-Gesetzen vorgesehen sind. Dazu kommt: Jetzt laß mal in Halle nachts um 3 Uhr einen mit 5 Personen vollbesetzten Pkw verunglücken und laß ihn irgend wo auf dem platten Land verunglücken. Und dann schauen wir mal, wann die verletzten durch den regelrettungsdienst versorgt und wann sie in geeigneten Zielkliniken untergebracht sind. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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