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RubrikESEPA zurück
ThemaNewsletter: Restplätze / Anreise zum Camp7 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio342936
Datum12.06.2006 14:14      MSG-Nr: [ 342936 ]9636 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen SprengelDer Unfall soll darin bestanden haben, daß die Lüftungsschlitze von einem spitzen Stück Baustahl durchschlagen wurden.

Wie das, angesichts der fast vertikalen Anordnung der Lüftungsöffnungen oberhalb des Schädels, passiert sein soll ist mir ein Rätsel.
Fakt ist, dass der F2 nach EN 397 (Industrieschutzhelme) geprüft wurde und demnach auch nur deren (geringere) Anforderungen erfüllen muß (z.B. Nenn-Aufprallenergie bei Prüfung der Stoßdämpfung: EN 393: 49 J, EN 443: 123 J - Fallhöhe des Prüfkörpers bei der Durchdringungsprüfung: EN 397: 1000 mm, EN 443: 2500 mm).

Geschrieben von Jürgen SprengelEs wurde daher von der E.S.E.P.A.-Führung in Griechenland beschlossen, diesen Helmtyp ebenfalls auf die schwarze Liste zu setzen.

Es erscheint mir reichlich paradox für ein Waldbrandcamp einen Helm auf die schwarze Liste zu setzen, der genau für solche Anwendungsfälle entwickelt wurde.
Welchen Helm verwendet die ESEPA denn?

MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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