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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAbstände Brandlasten zu Gebäuden7 Beiträge
AutorAlbe8rt 8E., Großköllnbach / Niederbayern343074
Datum13.06.2006 18:09      MSG-Nr: [ 343074 ]5779 x gelesen

Geschrieben von VdS
5 Ernteerzeugnisse
Getrocknetes Erntegut muß ordnungsgemäß eingelagert und ständig durch ein geeignetes Meßgerät auf Selbstentzündung hin überprüft werden
(bei einer Temperatur von über 60° C im Lagergut
ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen).
Bei der Lagerung von Ernteerzeugnissen in Diemen, Schobern oder Großballenlagern (offene Lagerung) ist mindestens ein Abstand von
- 50 m zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden oder weicher Bedachung und
- 25 m zu sonstigen Gebäuden, öffentlichen Wegen und Plätzen
einzuhalten.
Die Lagerung unter Vordächern ist unzulässig.

Irgendwie sieht die Realität of aber ganz anders aus...:-(
oder gilt diese Regelung nur bei loser Ware?

Gruß
Albert

--> mei Meinung

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