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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 343135 | ||
Datum | 14.06.2006 06:42 MSG-Nr: [ 343135 ] | 7824 x gelesen | ||
Hi, versteht mich nicht falsch: Ich bin für die Anwendung der vfdb. Allerdings hört man in letzter Zeit immer öfter, dass Wehren die Anwendung der vfdb aus Kostengründen (!!!) verweigern und dieses Thema möchte ich mal erschöpfend abgehandelt haben. Geschrieben von Ulrich Cimolino ist eine anerkannte Regel der Technik Wer bestimmt das? Ob ein Richter diese Regel nun heranzieht oder nicht, ist ja mal offen, aber zumindest sehr wahrscheinlich. Geschrieben von Ulrich Cimolino Verstößt man dagegen, sollte man schon gute Argumente haben. Das kann eine Gefährdungsbeurteilung sein (z.B. Atemschutzgeräte die nur für gefahrlose Übungen an Feuerwehrschulen genutzt werden), oder der Hersteller macht z.B. im benachbarten Ausland bei gleicher Einsatzumgebung weniger Vorgaben. Aber selbst dann hat man ziemlich sicher den schwarzen Peter mit der Beweislast, wenn mal was passiert.. Man kann sich aber auch genau an die Herstellervorschriften halten, die in der Regel nicht sehr stark abweichen? Zumindest der Teil LA_Desi und die Prüfung nach Gebrauch sollte wohl Standard auch bei den Herstellern sein. Oder gibt es irgendwo gravierende Unterschiede? Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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