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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 343221 | ||
Datum | 14.06.2006 15:22 MSG-Nr: [ 343221 ] | 7876 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Ja, und? Was hat das mit der Frage der Verbindlichkeit zu tun? "Regel der Technik" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, es gibt eine Fülle von Urteilen dazu, selbst das BVG hat sich schon damit befasst. Die Frage ist ganz einfach: Was mache ich, wenn ich eine Wartungsvorgabe seitens des Herstellers habe, die abweichend von Vorgaben der vfdb 08/04 ist. Und da ist IMMER die Herstellervorgabe maßgeblich. Dazu hatte ich auch was geschrieben... Trotzdem liegt dann in Deutschland die Beweislast auf Seiten desjenigen, der gegen die Regeln verstößt - u.a. muß er dann nämlich belegen, dass der Einsatzbereich der gleiche ist. M.W. weichen die Vorschriften aber in den Bereichen, die "lästig" sind, nicht voneinander ab, sondern es geht da eher um die allgemeinen Regelwartungsintervalle... Geschrieben von Christi@n Pannier Geschrieben von Ulrich CimolinoIm Ref. 8 - und damit auch bei der Erstellung der Richtlinie - waren alle relevanten Hersteller dabei... 1. Relevant sind derzeit die, die nennenswerte Stückzahlen in Deutschland verkaufen. 2. Relevant sein können, alle die sich an der Arbeit im Ref. 8 (oder der Normung oder oder) beteiligen. Wer das nicht tun will, braucht sich hinterher m.E. auch nicht beschweren. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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