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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 343260 | ||
Datum | 14.06.2006 23:09 MSG-Nr: [ 343260 ] | 10682 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Hauptvogel Naja, ich durfte einen Standardbrief "Feuerwehr" (so der Kommentar eines Befreundeten VS-Mitarbeiters) ausfüllen, in dem Mehrfach nach genannten Punkten gefragt wurde. ... nun, wir schreiben die normale Schadensmeldung an den GUV (Versicherer der Fzg.) - der unterscheidet sich inhaltlich nicht sonderlich von dem den ich (leider) im letzen Jahr meiner HUK schicken mußte - und ist identisch mit dem den auch der Bauhof bei einem Unfall schreibt Geschrieben von Peter Hauptvogel Darauf muss ich jetzt nicht ausführlich werden oder? Versorgungsfahrten für div. Kaltgetränke sind z.B. eigendlich nicht weil kein dienstlicher Bezug! (Ich kenne das Spiel mit der Bewegungsfahrt auch!) ... warum sind Versorgungsfahrten keine Dienstfahrten ? Sie sind keine Fahrten in hoheitlicher Aufgabe sondern fiskalische Fahrten ... und warum darf ich die mit Dienstfahrzeugen nicht durchführen (vorausgesetzt es besteht hierzu eine Genehmigung des Dienstherren (Stadt) - grundsätzlich oder im Einzelfall - ggf. auch weil "schon immer so gemacht "= hergebrachtes Verwaltungshandeln) Gruss Gerhard | ||||
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