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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBerechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen23 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen343264
Datum15.06.2006 00:19      MSG-Nr: [ 343264 ]10713 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Bayer.. nun, wir schreiben die normale Schadensmeldung an den GUV (Versicherer der Fzg.) - der unterscheidet sich inhaltlich nicht sonderlich von dem den ich (leider) im letzen Jahr meiner HUK schicken mußte - und ist identisch mit dem den auch der Bauhof bei einem Unfall schreibt

Ja, im Schadenfall. Mir kam es so vor, als wäre das eine Art "Standard-Erklärung".

Geschrieben von Gerhard Bayer.. warum sind Versorgungsfahrten keine Dienstfahrten ? Sie sind keine Fahrten in hoheitlicher Aufgabe sondern fiskalische Fahrten ... und warum darf ich die mit Dienstfahrzeugen nicht durchführen (vorausgesetzt es besteht hierzu eine Genehmigung des Dienstherren (Stadt)

Das wäre auch meine Frage. Was gehts die Versicherung an was "ich" (i.S.v. Eigentümer) mit meinen Fahrzeugen mache.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen

Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.


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