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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Nachfolger vom LF 16-TS Bund | 49 Beiträge | ||
Autor | Yves8 K.8, Pohlheim / Hessen | 343477 | ||
Datum | 17.06.2006 10:07 MSG-Nr: [ 343477 ] | 16725 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Fabian Kunz Es ist m. E. ein Denkfehler die RW-Beladung durch Abspecken selten benötigter Ausrüstung auf ein kleineres Fahrgestell zu tunen. Wenn man zur Erkenntnis kommt, geländegängige RW zu benötigen, sollte sich deren Beladung auch an den Szenarien orientieren, die uns im Gelände erwarten. Dazu benötige ich nicht unbedingt die state-of-the-art Ausstattung für THL-Straße sondern vielleicht eher motorbetriebene Arbeitsgeräte (und Hydraulikpumpen). nach deiner Aussage benötige ich also zwei Rüstwagen, einen für die Straße und einen fürs Gelände, da die Möglichkeit doch bei einigen gegeben ist, dass man eine schwere TH auch mal Abseits befestigter Wege durchzuführen hat (Zugunfall, Flugzeugabsturz, etc). Geschrieben von Fabian Kunz Warum sollte man auf diesem Fahrzeug Gewicht und Raum mit einer Rettungsplattform blockieren, wenn man sie abseits von Asphalt und Beton nicht standsicher aufbauen kann. Wenn ich die Rettungsplattform nur auf Asphalt oder Beton aufbauen kann, wieso ist dann eine Rettungsplatform im Rettungssatz-Bahn vorhanden? Geschrieben von Fabian Kunz Wenn man nur ein tragbares SEA mitführt blockiert der Einsatz des Plasmaschneidgerätes bereits die einzige elektr. Energiequelle! Der SAE mußß dann natürlich 11 kVA oder mehr haben, außerdem ist in der Regel ein zweites SAE an der Einsatzstelle, wenn ein Plasmagerät eingesetzt wird. Gruß Yves | ||||
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