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Funkgerät
Polizeiinspektion
RubrikAusbildung zurück
ThemaSprechfunkerlehrgang56 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW343727
Datum18.06.2006 22:34      MSG-Nr: [ 343727 ]13226 x gelesen
Infos:
  • 21.10.16 BaWü: Konzept für die Fernmeldeausbildung

  • Geschrieben von ---Thomas Luxen---
    Geschrieben von Peter Schmid
    "Er muß
    - das FuG einschalten und bedienen können
    - die Funkrufnamen im eigenen Wirkungsbereich kennen
    - die Grundregeln des Ablaufs eines Funkgesprächs kennen
    - wissen, dass er über die Taste Ruf-I (gilt für meinen Bereich) die zuständige PI erreicht
    - wissen wofür man 4m und 2m-Band verwendet"

    Er sollte auch bei störungen der funkverkehrs reagieren können z.b. relaisstellen ausfall, oder wenn der gegenüber die falsche bandlage eingestellt ... usw...


    100% Ack!

    Ausserdem muss er auch in der Lage sein, sich in fremden Funkverkehrskreisen zu bewegen. Sei es bei überörtlichen Einsätzen oder auch bei Großlagen. Dazu muss er natürlich mehr als nur Grundkenntnisse der Gesprächsführung haben und in der Lage sein, auch mit fremden Teilnehmern zu kommunizieren.

    Leider werden überwiegend nur 'Schönwetter-Kenntnisse' im Sprechfunkbereich vermittelt bzw. für notwendig gehalten. Das hat dann zur Folge, dass der Funk gerade in den Lagen zusammenbricht, in denen er besonder wichtig wäre.

    Natürlich braucht man diese Kenntnisse im normalen Alltagsbetrieb meistens genauso wenig wie einen Sicherheitstrupp oder Schutzkleidung gegen Flammenbeaufschlagung...

    Gruß,
    Henning



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