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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilnahme am Leistungsnachweiß NRW | 15 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 343770 | ||
Datum | 19.06.2006 09:52 MSG-Nr: [ 343770 ] | 8109 x gelesen | ||
Hi! Läuft bei uns so ähnlich. Bei uns gibt es jedes Jahr eine Stadtmeisterschaft und den Leistungsnachweis. Die Teilnahme an einem von beiden ist Pflicht. Dieses Jahr ist nur dummerweise die Stadtmeisterschaft ausgefallen und prompt gab es ein Schreiben, dass die Teilnahme am Leistungsnachweis für alle Löschgruppen Pflicht ist ansonsten eine anderweitige Überprüfung durch den jeweiligen Abschnittsleiter durchgeführt ist. Könnte z.B. so aussehen, dass der Abschnittsleiter einfach mal unangekündigt beim Übungsdienst auftaucht... Geschrieben von Sven Tönnemann Es hat eine disziplinarrechtliche Verwarnung gegeben. Bei Wiederholung könnte der Löschgruppenführer ggf. seine Funktion abgeben müssen. Naja, das ganze finde ich auf der einen Seite dezent albern, da die Eimerfestspiele nun wirklich kaum was mit der Einsatzrealität zu tun haben. Andererseits kann es natürlich auch nicht sein, dass dienstliche Anweisungen nicht befolgt werden, weil die Verantwortlichen darauf keine Lust haben bzw. sich trotz eines ernsten Gespräches als beratungsresistent erweisen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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