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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sprechfunkerlehrgang | 56 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 343789 | ||
Datum | 19.06.2006 11:17 MSG-Nr: [ 343789 ] | 13760 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Stefan Brüning Aha. Das ist mir neu. Da es jetzt die FAN gibt, wird es da bei uns auch einige Fortschritte geben. Hört sich gut an! Geschrieben von Stefan Brüning Allerdings habe ich in Erinnerung, dass die Vorbereitungslehrgänge freiwillig sind und die Lehrgangsvorraussetzungen weiterhin gelten. Nö, die Vorbereitung gilt. Siehe auch HP IdF: Geschrieben vom IdF NRW Abweichend von den vorstehenden Regelungen kann zugelassen werden, wer die Sonderausbildung "ABC-Einsatz" und/oder "Maschinist" bisher nicht absolviert, jedoch die Truppführerfortbildung mit dem Modul 1 (ABC-Einsatz) und/oder Modul 2 (Aufgaben des Maschinisten und die Verwendung von Feuerlöschkreiselpumpen) durchgeführt hat. Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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