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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Maschinistenlehrgang die 2.! | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 344009 | ||
Datum | 20.06.2006 13:12 MSG-Nr: [ 344009 ] | 4286 x gelesen | ||
Hallo Sascha, ich denke dein Wunschdenken wird auch Wunschdenken bleiben, weil es weder zeitlich noch finanziell einfach zu verwirklichen ist. Anhand unseres Standortes ein paar Zahlenspiele: 18 Fahrer (davon 6 BM Dienstgrade) mit FSK CE, 2 Stunden Fahrpraxis/Jahr/Fahrzeug, 5 Fahrzeuge am Standort ergibt: 180Stunden. Bei 4Stunden pro Termin und 5 Fahrzeugen sind das 9 zusätzliche Termine in denen der komplette LZ unterwegs ist. Das ist zusätzlich zu 18 allgemeinen Übungsdiensten, min. 2 ATG Sonderdiensten, 1 Absturzsicherung, 1 Maschinistensonderdienst, 4 Kreisfortbildung für Führungskräfte und Teilnahme an diversen Lehrgängen als Ausbilder und durchscnittlich 50 Einsätze/Jahr. Geschrieben von Sascha Tröger im Einsatzfall darf er fahren, wenn: Sollte dein Vorschlag umgesetzt werden, würde man sehr schnell in ein Qualifizierungsproblem laufen. Gruß Thomas PS Bei uns werden umfangreiche Einweisungsfahrten und Bewegungsfahrten durchgeführt, d. h. wer will kann sich die entsprechende Fahrpraxis erwerben. | ||||
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