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Bayrisches Feuerwehrgesetz
Feuerwehrmann
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Verkehrsunfall
Feuerwehr
Rettungsdienst
Feuerwehr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW344254
Datum21.06.2006 15:55      MSG-Nr: [ 344254 ]248793 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Peter Schmid
Ach so!

Die Verpflichtung ist ein Verwaltungsakt, gegen den jeder Verpflichtete erst mal Einspruch einlegen kann. Bei den vielen Schlupflöchern, die das BayFwG bietet, hat er auch noch sehr gute Chancen der Verpflichtung zu entgehen. Ich schreibs nochmal: Ca. 4000 Kräfte binnen weniger Stunden nur im Landkreis DEG, insgesamt wurde der K-Alarm in 6 Landkreisen ausgerufen! Dann viel Spaß beim Verpflichten. Bis du die Mannschaft beisammen hast, brauchst du sie nicht mehr, weil die betroffenen Gebäude unter der Schneelast zusammengekracht sind.


Ich weiß nicht wie das in Bayern aussieht aber hier ist der "Einsatzleiter berechtigt, Personen zur Hilfeleistung [...] heranzuziehen." (§27 FSHG). Dürfte nicht unbedingt ewig dauern. Nur mal angenommen, das klappt nicht, die weiter oben gepriesene Hilfsbereitschaft ist im Schnee untergegangen und die Bundeswehr ist damit beschäftigt durch den Wald zu kriechen, kann also auch nicht kommen. Wofür gibt es Firmen die sowas übernehmen? Und derartige Firmen können das dann auch hoffentlich besser als die Feuerwehr (wir erinnern uns an den FM der durchs Dachfenster gestürzt und verstorben ist).


Geschrieben von Peter SchmidDas mag vielleicht unsere ursprüngliche Aufgabe (gewesen) sein. Meine Wehr verfügt seit 23 Jahren über ATS und deckt damit auch noch 3 Nachbargemeinden, die nur TSF haben ab. Insgesamt ca. 6600 EW verteilt auf 90 qkm. Weißt du, wie oft in diesen 23 Jahren Menschenrettung unter PA angesagt war? Genau 0 Mal.
Ich persönlich möchte aber ehrlich gesagt nicht der erste seit 23 Jahren sein, der im Haus liegt und auf die PA-Wehr wartet. Viele BFs lassen ihre ELWs nicht vorfahren, um den Kunden nicht zu belasten, wenn er sieht, dass die Feuerwehr zwar da ist aber nichts machen kann. Und im Ernst, ich stell es mir scheiße vor auf meinem Balkon zu stehen, zu warten dass die Feuerwehr kommt, weil der Steiß langsam aber sicher anfängt zu qualmen und die "Feuerwehr" mir dann sagt, dass die richtige Feuerwehr noch nen Moment braucht.


Geschrieben von Peter SchmidWeißt du, wie oft in diesen 23 Jahren z.B. erste Hilfe bei VU angesagt war? Ich weiß es nicht, weil ich nicht mitgezählt habe. Gerade das ist aber etwas, was auch eine noch so kleine TSF-Wehr erledigen kann, denn gerade im ländlichen Raum ist die FW oft lange vor dem RD am Unfallort.
Wenn das das Maß der Dinge ist, warum werden keine First-Responder-Fahrzeuge mit etwas Absicherungsmaterial und nem Feuerlöscher beschafft?


Geschrieben von Peter SchmidSicherlich ist eine FW ohne PA alles andere als optimal ausgestattet, ihr deswegen aber die Existenzberechtigung abzusprechen halte ich für sehr dreist.
Ich würde ihr nicht zwingend die Existenzberechtigung absprechen. Aber, entweder sie kriegt PA und ist damit vernünfig für ne Brandbekämpfung ausgerüstet, oder sie wird wohl nicht gebraucht und sollte zumindest nicht von der Gemeinde finanziert werden. Wenn irgendein Verein das finanzieren will, kann er das aber gerne machen.


Geschrieben von Peter SchmidWas glaubst du, wer für uns all die Jahre, als wir noch mit einem LF8-alt ohne Tank ausrückten, die WV schon aufgebaut hatte, bis wir an die EST kamen, so dass unsere AGT sofort in den IA gehen konnten? Richtig, die unnützen TSF-Wehren.
Also quasi, "Ham wir schon immer so gemacht" ;)? Und die meisten Feuerwehren (zumindest außerhalb von Niedersachsen ;)) haben wohl mittlerweile Wasser an Bord, der Aufbau der WV hat also nicht mehr wirklich erste Priorität.


MkG
Niklas



Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein. (Christian Wallner)



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