Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Pflichtthemen in der jährlichen Ausbildung | 15 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 344283 |
Datum | 21.06.2006 16:46 MSG-Nr: [ 344283 ] | 5702 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Hallo,
Geschrieben von Jan Deubelwelche Pflichtthemen müssen (resultierend aus welcher Vorschrift) jährlich ausgebildet werden?
Ich meine z. B. UVV-Unterweisung
Nimmt man die nicht besser mit in die praktische Ausbildung das ganze Jahr über?
Einmal im Jahr einen Abend hinsetzen und sich berieseln lassen, meist sind es eh die gleichen Themen, bringt IMHO fast nichts.
Besser während der praktischen Dienst immer wieder auf die Gefahrenpunkte hinweisen, das sensibilisiert viel mehr und man hat einen Dienst frei, den man sinnvoller verbringen kann.
Gruß
Henning
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
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| 21.06.2006 08:18 |
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Jan 7D., Magdeburg/Alfter | |