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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit | 282 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 344299 | ||
Datum | 21.06.2006 17:35 MSG-Nr: [ 344299 ] | 248480 x gelesen | ||
Moin. Interessant ist noch, was im Falle eines verunglückten Zwangsverpflichteten geschieht. Wenn man bei Menschenrettung unter PA so große edenken gegen einen noch nciht eingetroffenen SiTr hat, was soll man dnn erst dazu sagen, wenn schlichtweg nicht genügend FA vorgehalten werden udn man auf Leute zurückgreifen muss, deren Ausbildungs/Gesundheitszustand man nur ansatzweise kennen kann? Ist das dann kein Organisationsverschulden? Geschrieben von Peter Schmid Gerade im südlichen Bereich des Landkreises gibts noch genügend Ecken, an denen du erst mal 500-800m B-Leitung verlegst. 800m von WE-Stelle bis zu Wohngebäuden? Krass. Oder grob fahrlässig seitens des VB. Keinerlei UFH, Zisternen oder Grundwasser-Saugbrunnen an den Objekten vorhanden? ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | ||||
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