Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Pflichtthemen in der jährlichen Ausbildung | 15 Beiträge |
Autor | Jan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt | 344448 |
Datum | 22.06.2006 08:39 MSG-Nr: [ 344448 ] | 5626 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Moin,
Geschrieben von Christi@n PannierWo ist das Problem? Bei uns wird eine Liste geführt, wer an welcher Übung anwesend war. So what?
Das heißt, dass man auf den meistens eher langweiligen UVV-Abend verzichten kann wenn man auf die Unfall-Verhütungs-relevanten Dinge im normalen Übungsdienst ausreichend hinweist?
Reicht es dann für die Dokumentationspflicht nach § 4 GUV-V A 1 (wie bisher üblich) Thema, Datum, Zeitrahmen und Teilnehmer zu notieren oder muss/kann/soll dann auch eine Bemerkung aufgenommen werden, die nachweist, dass UVV ein Thema war?
Wir sind uns unbestritten einig, dass es wesentlich sinnvoller ist während der praktischen Übungen auf Arbeitssicherheit hinzuweisen als zu versuchen das alles an einem Übungsabend runter zu beten.
Jan
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| 21.06.2006 08:18 |
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Jan 7D., Magdeburg/Alfter | |