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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaSignalwarnstreifen(neongelb) an Kat.-Schutzfahrzeug LF 16TS24 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW344600
Datum23.06.2006 09:29      MSG-Nr: [ 344600 ]10211 x gelesen

Geschrieben von Johannes Wernickeum mal zu zeige was möglich ist mit einem Kat. Fahrzeug!!! Der Antrag hat zwar 1,5 Jahre gedauert bis er durch war aber naja!!!

Lf16-TS UMBAU


Naja... Aus der o.a. HP:

"Dieses Fahrzeug wurde mit einem 800 Liter
Wassertank und einer Schnellangriffseinrichtung
versehen, zusätzlich kauften wir uns noch ein
spezielles Strahlrohr, somit kann in einem Brand-
einsatz sofort vom Fahrzeug aus ein Löschangriff
bis max. 20 min durchgeführt werden.

Bevor es zu dieser Umbaumaßnahme kommen
konnte, mussten einige Hürden überwunden
werden, da dieses Fahrzeug ein Bundesfahr-
zeug ist und somit der Umbau vom Land NRW
genehmigt werden musste."

Welche genormten Einbauten bzw. Ausstattungen wurden dafür entfernt? (Mindestens die TS, oder?)

Das Fahrzeug erfüllt damit NICHT mehr die Mindestbeladung gerade für ein LF 16-TS, vgl. dazu auch Wasserförderung, Reihe www.einsatzrpaxis.org und konkret (auch im Buch) die folgende Aussage des LFV NW zum Umbau von (kommunalisierten) LF 16-TS:

Nachrüsten von LF 16- TS mit Wassertank:
Für das LF 16-TS sind zwar Aufrüstsätze für den Einbau eines 800 l Wassertanks und Nutzung der TS 8/8 für diesen erhältlich, jedoch ist festzustellen, dass dieser Fahrzeugtyp nie als Erstangriffsfahrzeug vorgesehen war. Auszug aus dem Bericht des Fachausschusses Technik des Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfahlen von 2002 [47]:
Die Nachrüstung von den oben genannten Fahrzeugen wurde eingehend diskutiert. Es wurden verschiedene Systeme und Hersteller besichtigt. Die einstimmige Meinung der Ausschussmitglieder ist:
 der taktische Einsatzwert ändert sich derart, dass eine eindeutige Zuordnung nicht mehr möglich ist,
 die anfallenden Kosten stehen meistens in keinem Verhältnis zum Zustand und Alter der Fahrzeuge,
 Gewichtsprobleme sind zu beachten (TÜV Eintragung erforderlich/Freigabe durch den Hersteller erforderlich),
 mögliche Veränderung des Schwerpunktes,
 Wegfall von Schlauchmaterial und ggf. der Tragkraftspritze,
 schlechte/fehlende Entwässerung der Leitung zwischen Tank und Pumpe im Bereich der Vorderachse.
Aus allen diesen Gründen, ist der Ausschuss der Meinung, eine Nachrüstung ist nicht sinnvoll.
Bei Umbaumaßnahmen ist weiterhin zu berücksichtigen, ob das Fahrzeug noch Bundeseigentum darstellt, in der Regel wird eine Aufrüstung dann untersagt, oder ob es in kommunales Eigentum übergegangen ist.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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