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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen344816
Datum23.06.2006 19:14      MSG-Nr: [ 344816 ]247468 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Michael Roleff
Bedenklich, wenn Vorgaben, die Hersteller und Unfallkasse gemeinsam absegnen,
von Fm (Sb) interpretiert werden, ob man Sie denn nun anwendet.

Ich zweifle i.M. ob Du provozieren willst oder naiver Stänkerer bist?

Es gibt im Bereich des anerkannten Stand der Technik gewisse Risiken, deren Auswirkungen analysiert (Gefährdungsanalyse) oder untersagt werden müssen (Bau- und Prüfvorschriften). Man kann z.B. keine Kettensäge so bauen, das man sich damit nicht in die Nase sägen kann...
...aber sie deshalb zu verbieten wäre wohl auch nicht wünschenswert.

Und in diesem Spannungsfeld bewegen sich die "Norm-, Gestz- und Vorschriftenmacher", wie auch die Prüfer derselben. Und hier ist eben das "Augenmaß" bzw. das Verstehens des Sinnes einer Forderung wichtig.
Wer es nicht versteht, sollte es lassen.

Geschrieben von Michael Roleff
*kopfschüttel*
Ja geht mir bei Deinen Beiträgen auch so, also lassen wir es!


mkg hwk

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