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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344820
Datum23.06.2006 19:24      MSG-Nr: [ 344820 ]247115 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner KöglerEs gibt im Bereich des anerkannten Stand der Technik gewisse Risiken, deren Auswirkungen analysiert (Gefährdungsanalyse) oder untersagt werden müssen (Bau- und Prüfvorschriften).

Und Fm (Sb) entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er die dann anwendet ?
Jetzt komm mir nicht mit Auslegung.

Geschrieben von Hanswerner KöglerMan kann z.B. keine Kettensäge so bauen, das man sich damit nicht in die Nase sägen kann...
...aber sie deshalb zu verbieten wäre wohl auch nicht wünschenswert.


Vgl. mal den Standart den die einzelnen Länder zur Ausbildung da vorleben:
RLP macht ein Konzept mit Ausbilderqualifiklation ect. und dBayedrn macht was und NRW FUK verteilt Ausbildungs-CDs.

Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd hier ist eben das "Augenmaß" bzw. das Verstehens des Sinnes einer Forderung wichtig.

Sorry, aber "Augenmaß" aus Bequemlichkeit oder Kostengründen kann in dem Bereich tödlich sein.

Und die zitierten Einschränkungen zum Flaschentausch und z.B. der Unfall im Kreis ME stehen bei genauem hinsehen (Vor-Schäden am Gerät) durchaus in einem Zusammenhang.

Und das nicht sehen wollen bzw. ignorieren nennst Du "Augenmaß"?

Da erübrigt sich wirklich jede weitere Diskusion.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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