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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit | 282 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344820 | ||
Datum | 23.06.2006 19:24 MSG-Nr: [ 344820 ] | 247115 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler Es gibt im Bereich des anerkannten Stand der Technik gewisse Risiken, deren Auswirkungen analysiert (Gefährdungsanalyse) oder untersagt werden müssen (Bau- und Prüfvorschriften). Und Fm (Sb) entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er die dann anwendet ? Jetzt komm mir nicht mit Auslegung. Geschrieben von Hanswerner Kögler Man kann z.B. keine Kettensäge so bauen, das man sich damit nicht in die Nase sägen kann... Vgl. mal den Standart den die einzelnen Länder zur Ausbildung da vorleben: RLP macht ein Konzept mit Ausbilderqualifiklation ect. und dBayedrn macht was und NRW FUK verteilt Ausbildungs-CDs. Geschrieben von Hanswerner Kögler Und hier ist eben das "Augenmaß" bzw. das Verstehens des Sinnes einer Forderung wichtig. Sorry, aber "Augenmaß" aus Bequemlichkeit oder Kostengründen kann in dem Bereich tödlich sein. Und die zitierten Einschränkungen zum Flaschentausch und z.B. der Unfall im Kreis ME stehen bei genauem hinsehen (Vor-Schäden am Gerät) durchaus in einem Zusammenhang. Und das nicht sehen wollen bzw. ignorieren nennst Du "Augenmaß"? Da erübrigt sich wirklich jede weitere Diskusion. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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