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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ehrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit | 282 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 344848 | |||
Datum | 23.06.2006 21:47 MSG-Nr: [ 344848 ] | 247448 x gelesen | |||
Bis zu 25 dürfen wir ja einkleiden. @ Jakob Oh, jetzt muß ich mal neugierig nachfragen. Das hört sich ja irgendwie nach einer Obergrenze an. Sehe ich das richtig? Wer hat diese denn festgelegt (Wehrintern, Bedarfsplan,...)? @all Wer hat auch solche Vorgaben? Auf welcher Grundlage wurden diese festgelegt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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