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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW344945
Datum24.06.2006 14:38      MSG-Nr: [ 344945 ]246908 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner KöglerDas ist bei Nutzung von SoWe-Recht eigentlich nicht anders - aber hier darf offensichtlich sehr weit ausgelegt werden :-(


Eigentlich nicht, bzw. uneigentlich doch.
Die Vorschrift und die Kommentare sind eigentlich ziemlich klar. Was weit auseinanderliegt sind die zig Urteile zu dem Thema. Hängt offensichtlich stark am Gutachter (und da gibts in dem Bereich sicher mehr - und damit auch mehr gutachterliche Meinungen) als im Bereich Atemschutz (wo glücklicherweise im Verhältnis weniger vor Gericht landet).


Geschrieben von Hanswerner KöglerDann gilt zum Ersteren mal das "Zwangskorsett" VDE 0132 und bei fachspezifischer Unterstützung ist plötzlich noch viel mehr möglich.

Die VDE und ihre Abstandsregeln bzw. eher -vorstellungen sind ja auch ein gutes Beispiel für eine Scheinnorm, weil die Erfüllung dieser Norm den Auftrag der Feuerwehr im IA schlicht unmöglich macht.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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