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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit | 282 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 344945 | ||
Datum | 24.06.2006 14:38 MSG-Nr: [ 344945 ] | 246908 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler Das ist bei Nutzung von SoWe-Recht eigentlich nicht anders - aber hier darf offensichtlich sehr weit ausgelegt werden :-( Eigentlich nicht, bzw. uneigentlich doch. Die Vorschrift und die Kommentare sind eigentlich ziemlich klar. Was weit auseinanderliegt sind die zig Urteile zu dem Thema. Hängt offensichtlich stark am Gutachter (und da gibts in dem Bereich sicher mehr - und damit auch mehr gutachterliche Meinungen) als im Bereich Atemschutz (wo glücklicherweise im Verhältnis weniger vor Gericht landet). Geschrieben von Hanswerner Kögler Dann gilt zum Ersteren mal das "Zwangskorsett" VDE 0132 und bei fachspezifischer Unterstützung ist plötzlich noch viel mehr möglich. Die VDE und ihre Abstandsregeln bzw. eher -vorstellungen sind ja auch ein gutes Beispiel für eine Scheinnorm, weil die Erfüllung dieser Norm den Auftrag der Feuerwehr im IA schlicht unmöglich macht. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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