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Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern345093
Datum25.06.2006 14:35      MSG-Nr: [ 345093 ]247242 x gelesen

Servus,


Geschrieben von Peter SchmidIn meinem Landkreis hat die Landkreisführung diese Regel insoweit verschärft, dass mindestens ein LF16 zu alarmieren ist. Begründung: Mitgeführte Wassermenge reicht bei kleineren LFs evtl. nicht aus. Wäre auch noch nachvollziehbar für den Fall, dass der Kleinbrand sich in der Zwischenzeit schon weiter ausgebreitet hat.

und:

Geschrieben von Peter SchmidUnd jetzt kommt der Clou: Besagtes LF16 der Nachbarstadt stammt aus den 70er Jahren und führt nur 800 lt.Wasser mit, aber Hauptsache LF16. Eine Änderung der Alarmpläne wird mit oben genannter Begründung (Wassermenge) von der Landkreisführung strikt verweigert. Es waren sogar lange Diskussionen nötig, um überhaupt zu erreichen, dass wir in die eigenen Gemeindeteile (mit kleiner TSF-Wehr) ausrücken dürfen - natürlich nur zusätzlich zu besagtem LF16 . Mach mal der Bevölkerung klar, dass die Gemeinde gerade ein Fahrzeug für >200.000 Euro angeschafft hat und in den 2 km entfernten Ortsteil kommt die Wehr der Nachbarstadt, wenn ein Papierkorb brennt.

Ist doch absolut hirnlos, und noch dazu frage ich mich wieso ihr bzw. der örtliche Kdt. sich das gefallen läßt. Er ist für das festlegen von Alarmplänen verantwortlich, also schriftlich mitteilen was bei Stufe 1 alarmiert werden soll und gut ist. Die Leitstelle, FEZ oder was auch immer wäre dann gut beraten das im Rechner so zu hinterlegen.
Aber schon lustig das es solche Konstrukte immer wieder gibt, überall. :-(


Grüßle
Christian





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