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As Far As I Know - Soweit ich weiß
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaPallholz !?!?9 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY345308
Datum26.06.2006 15:36      MSG-Nr: [ 345308 ]7533 x gelesen

Geschrieben von Josef MäschleWenn ich wissentlich in meinen Vorbereitungen wesentliche Aspekte vernachlässige, dann neigen die Gerichte inzwischen AFAIK mitunter dazu, diese Abweichung im Schadensfall anders zu bezeichnen: Organisationsverschulden...

Richtig! Es heißt ja auch ...darf in Ausnahmefällen ... abgewichen werden....

Wenn ich jedoch von vorne herein Ausrüstungsteile, die für sicheres arbeiten nach UVV vorgesehen sind, nicht mitführe, ist es kein Ausnahmefall, sondern der Regelfall und somit Organisationsverschulden.

Leider glauben immer noch viele FW-Führungskräfte, teils bis hinauf in die Führungsebene des Landkreises, die Menschenrettungsausnahme sei ein Freibrief.

Gruß
Peter



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