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| Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
| Thema | Strahlenschutzlehrgänge der Feuerwehr und Fachkunde im Strahlenschutz | 15 Beiträge | ||
| Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346001 | ||
| Datum | 29.06.2006 16:28 MSG-Nr: [ 346001 ] | 8656 x gelesen | ||
Hallo Thomas, soweit ich weiß, ist für Gruppe 4.1 mindestens Techniker-, Meister- oder Fachhochschulabschluss notwendig und abhängig davon eine Mindestarbeitszeit in einem Betrieb mit entsprecheden Strahlern Vorraussetzung. Abgesehen davon muss nach meiner Kenntniss ein Praktikum über den Umgang mit Strahlern absolviert werden. Gibt es da in RLP Sonderregelungen für die Feuerwehren oder ist die Lehrgangsbeschreibung nur nicht so detailliert? | ||||
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