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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaStrahlenschutzlehrgänge der Feuerwehr und Fachkunde im Strahlenschutz15 Beiträge
AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern346001
Datum29.06.2006 16:28      MSG-Nr: [ 346001 ]8656 x gelesen

Hallo Thomas,

soweit ich weiß, ist für Gruppe 4.1 mindestens Techniker-, Meister- oder Fachhochschulabschluss notwendig und abhängig davon eine Mindestarbeitszeit in einem Betrieb mit entsprecheden Strahlern Vorraussetzung. Abgesehen davon muss nach meiner Kenntniss ein Praktikum über den Umgang mit Strahlern absolviert werden. Gibt es da in RLP Sonderregelungen für die Feuerwehren oder ist die Lehrgangsbeschreibung nur nicht so detailliert?



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