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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Feuerschutzsteuer | 5 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 346157 | ||
Datum | 30.06.2006 14:19 MSG-Nr: [ 346157 ] | 3477 x gelesen | ||
In NRW wird die Feuerschutzsteuer direkt an die Städte/ Kreis/ Gemeinden weitergegeben nach einen bestimmten Berechnungsschlüssel der unter anderem die Einwohnerzahl, Fläche und anderes berücksichtigt. Dann dürfen die Städte/ Kreise/ Gemeindan damit Fahrzeuge und Feuerwehr/ Kats-Schutz/ Rettungsdienstfahrzeuge Geräte, liegenschaften und alles andere beschaffen, ohne beim Land Bitte Bitte sagen zu müssen. MFG Thobias | ||||
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