News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehrmann
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaKleiderordnung, hier Feuerwehrsicherheitsgurt41 Beiträge
AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein346332
Datum01.07.2006 13:46      MSG-Nr: [ 346332 ]19828 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Christian StombergSollte man den Gurt also nicht tragen, könnte im Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz erlöschen.

Quatsch!


Mal wieder einer der sehr hilfreichen und qualifizierten Kommentare...
Christian, was soll eigentlich diese dumme Art? Schreibe es dann doch entweder so, dass man auch etwas davon hat, nämlich so, wie es richtig ist, oder einfach mal gar nichts.

Mein Laienkommentar zu Christian Stomberg:
Der Versicherungsschutz ergibtsich allein aus SGB VII. Wie in den meisten Gesetzen ist auch dort in den ersen §§ der Anwendungsbereich geregelt. Und dort steht nichts von Versicherungsschutz bei entsprechender Kleidung, sondern allein das Tätigwerden in der Feuerwehr ist dafür notwendig.
Die Frage ist dann bei einem Unfall: wurden die IVV eingehalten, wenn nein, warum nicht, wer hat das ggf. zu verantwortten und wen kann man dann ggf. in Regress nehmen.
Zudem stellt sich immer die Frage nach der Ursächlichkeit. War das Nichttragen des Helmes wirklich ursächlich dafür, dass sich FM Meier das Bein gebrochen hat? In der Regel nicht, also ist das Nichttragen des Helmes hier erstmal Nebensache und für die Frage der eventuellen Regressansprüche nebensächlich.
Ok, das ist etwas komplizierter als zu sagen "Ohne die Ausrüstung xy seid Ihr nicht versichert".
Wenn das ganze nun nicht 100%, sondern nur 90% richtig war, war es doch hoffentlich hilfreicher als ein "Quatsch".

Gruß
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.125


Kleiderordnung, hier Feuerwehrsicherheitsgurt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt